Leistung 01 · Baumeister & Planungsbüro

Einreichplanung in Wien – Ihr Weg zur Baubewilligung

Vom ersten Gespräch bis zum Bescheid der MA 37: Einreichpläne nach ÖNORM A 6240, alle Nachweise und die Behördenwege – erstellt und unterfertigt vom Baumeister als Planverfasser.

Planverfasser gem. Wiener Bauordnung · Meisterbetrieb · Bmst. Dipl.-Ing. (FH)

Zeichentisch mit gerollten Einreichplänen, Grundrissen und Messinglampe
Abb. 03Einreichplanung — am Zeichentisch

Was ist eine Einreichplanung?

Die Einreichplanung umfasst alle Pläne und Unterlagen, die für eine Baubewilligung nach § 60 der Bauordnung für Wien erforderlich sind: maßstabsgerechte Einreichpläne nach ÖNORM A 6240, die Baubeschreibung und die Belege nach § 63 BO. Erstellt und unterfertigt wird sie vom befugten Planverfasser – bei KOTLO vom Baumeister persönlich.

Baubewilligung, Bauanzeige oder bewilligungsfrei?

Nicht jedes Vorhaben braucht eine Baubewilligung – die Bauordnung für Wien kennt drei Wege. Welche Verfahrensart gilt, entscheidet über Kosten, Dauer und Unterlagen. Deshalb steht diese Frage bei uns am Anfang jedes Projekts, nicht am Ende:

Verfahrenswege im Vergleich: Verfahren, Rechtsgrundlage und typische Vorhaben
VerfahrenRechtsgrundlageTypische Vorhaben
Bewilligungsfrei§ 62a BOInstandhaltung, Fenstertausch (außer Schutzzone bzw. Gebäude vor 1945), Kleinbauten
Bauanzeige§ 62 BODie meisten Änderungen im Gebäudeinneren, Loggienverglasung, Fenstertausch in Schutzzonen
Baubewilligung§ 60 BONeu-, Zu- und Umbau, Dachgeschoßausbau, Wohnungsumwidmung, stellplatzrelevante Vorhaben

Oft genügt statt der Baubewilligung das vereinfachte Verfahren: Für Umbauten im Gebäudeinneren führt der schnellere Weg über die Bauanzeige nach § 62 BO. Stellt sich Ihr Vorhaben als bewilligungspflichtig heraus, übernehmen wir nahtlos die Einreichplanung – geprüft wird das im Erstgespräch, nicht erst bei der Behörde. Der Begriff Baugenehmigung ist übrigens dasselbe in deutscher Alltagssprache: In Wien heißt sie offiziell Baubewilligung.

Wann welcher Weg gilt – mit Beispielen, Entscheidungshilfe und den § 62a-Ausnahmen – erklären wir ausführlich im Ratgeber: Baubewilligung oder Bauanzeige? Der Wien-Wegweiser durch § 60, § 62 und § 62a.

Für das reguläre Bewilligungsverfahren fasst der Ratgeber Baubewilligung in Wien Ablauf, Unterlagen und Fristen zusammen.

Was unsere Einreichplanung umfasst

  • Bestandsaufnahme und Naturmaß: die verlässliche Grundlage, gerade im Wiener Altbau. Mehr dazu im Ratgeber Bestandsplan erstellen lassen.
  • Entwurfsplanung in Abstimmung mit Ihnen – und mit der Stadtgestaltung (MA 19), wo Schutzzonen mitreden.
  • Einreichpläne nach Bauordnung und Bauplanverordnung samt Baubeschreibung, unterfertigt vom Baumeister als Planverfasser.
  • Alle Belege nach § 63 BO – von der Zustimmung der Miteigentümer bis zum Nachweis der Stellplatzverpflichtung.
  • Koordination der Fachplaner – Statik, Bauphysik, Energieausweis, wo das Vorhaben sie verlangt.
  • Einbringung bei der MA 37 – auf Wunsch digital – und Vertretung in der Bauverhandlung.
  • Begleitung bis zum Bescheid – inklusive Behandlung allfälliger Verbesserungsaufträge.

Fehlt ein verlässlicher bewilligter Planstand, beginnt die Vorbereitung häufig mit der Planeinsicht bei der MA 37.

Unser Grundsatz dabei: Wir reichen erst ein, wenn die Unterlagen vollständig sind. Das vermeidet Verbesserungsaufträge und Verfahrensverzögerungen – der wirksamste Beschleuniger, den es im Bewilligungsverfahren gibt.

So läuft Ihre Einreichung ab

  1. Schritt 1

    Erstgespräch & Machbarkeit

    Flächenwidmung, Bebauungsplan und Verfahrensweg – wir sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist, bevor Kosten entstehen.

  2. Schritt 2

    Bestandsaufnahme & Naturmaß

    Wir erheben den Bestand vor Ort und schaffen die verlässliche Grundlage für jede weitere Planung.

  3. Schritt 3

    Entwurf & Abstimmung

    Der Entwurf entsteht mit Ihnen – und dort, wo Schutzzonen oder Stadtgestaltung mitreden, in Abstimmung mit der MA 19.

  4. Schritt 4

    Einreichplan & Nachweise

    Einreichpläne nach ÖNORM A 6240, Baubeschreibung und alle Belege nach § 63 BO – vollständig zusammengestellt.

  5. Schritt 5

    Einbringung & Verfahren

    Einbringung bei der MA 37, Begleitung durch das Verfahren und – wo vorgesehen – Vertretung in der Bauverhandlung.

  6. Schritt 6

    Bescheid & Baufreigabe

    Wir begleiten das Verfahren bis zur behördlichen Entscheidung, bearbeiten Auflagen und Nachforderungen und denken die Fertigstellungsanzeige von Anfang an mit.

Was kostet eine Einreichplanung in Wien?

Eine seriöse Pauschale gibt es nicht – Bauvorhaben unterscheiden sich dafür zu stark. Den Ausschlag geben Umfang und Komplexität des Vorhabens, die Qualität der Bestandsunterlagen und die erforderlichen Fachplanungen. Deshalb rechnen wir Ihr Projekt individuell und nennen Ihnen nach dem kostenlosen Erstgespräch ein verbindliches Angebot – bevor Kosten entstehen.

Die wichtigsten Einflussfaktoren auf das Honorar:

  • Art und Größe des Vorhabens – vom Türdurchbruch bis zum Dachgeschoßausbau.
  • Bestandsunterlagen – vorhandene Pläne sparen Aufnahmeaufwand.
  • Erforderliche Nachweise – Statik, Bauphysik, Energieausweis, Brandschutz.
  • Verfahrensart und Abstimmungsbedarf – etwa in Schutzzonen.

Vom Bescheid bis zur Übergabe gedacht

Eine gute Einreichplanung endet nicht mit der Baubewilligung. Mit dem Bau muss binnen vier Jahren begonnen werden; den tatsächlichen Baubeginn zeigen Sie der Behörde davor mit einer Baubeginnsanzeige an. Nach Vollendung ist die Fertigstellungsanzeige nach § 128 BO zu erstatten – vorher darf das Bauwerk nicht benützt werden. Bei den davon erfassten Vorhaben (bestimmte Neu-, Zu- und Umbauten nach § 60 Abs. 1 lit. a; mit Ausnahmen, nicht jedes Vorhaben löst diese Pflicht aus) gehört dazu die Bestätigung über das angelegte Bauwerksbuch nach § 128a BO (öffnet in neuem Tab) – dieses führen wir auf Wunsch über unseren eigenen Service dein-bauwerksbuch.wien. Wir behalten diese Schritte von Anfang an im Blick, damit am Ende nichts fehlt.

Und wenn während der Ausführung jemand in Ihrem Interesse kontrollieren soll: Unsere örtliche Bauaufsicht schließt direkt an die Planung an.

Sehen, was Sie einreichen

Aus denselben Plandaten, aus denen wir einreichen, entstehen auf Wunsch fotorealistische Renderings – für Ihre Entscheidung, für die Bauverhandlung oder für den Verkauf. Weil das Modell bei uns bereits vorliegt, ist die 3D-Visualisierung in Kombination mit der Einreichplanung deutlich günstiger als einzeln beauftragt.

Wie ein typisches Projekt aussieht, zeigt unsere Projektübersicht – etwa der Dachgeschoßausbau im Gründerzeithaus in Ottakring, von der Bestandsaufnahme bis zur Baubewilligung.

FAQ

Häufige Fragen zur Einreichplanung

Wer darf in Wien Einreichpläne unterschreiben?

Einreichpläne müssen von einem befugten Planverfasser unterfertigt sein. In Wien sind das Baumeister mit aufrechter Gewerbeberechtigung sowie Ziviltechniker. Als Baumeister-Betrieb erstellen und unterfertigen wir Ihre Einreichplanung selbst – ein Ansprechpartner von der ersten Skizze bis zum Bescheid.

Wie lange dauert es bis zur Baubewilligung?

Die Dauer hängt von Verfahrensart und Vollständigkeit der Unterlagen ab – von einigen Wochen im vereinfachten Verfahren bis zu mehreren Monaten mit Bauverhandlung. Der wichtigste Hebel liegt bei uns: Wir reichen erst ein, wenn alle Belege nach § 63 BO vorliegen, denn Verbesserungsaufträge kosten die meiste Zeit.

Was prüft die MA 37?

Die Baupolizei prüft, ob Ihr Vorhaben dem Bebauungsplan und der Bauordnung für Wien entspricht, ob die Unterlagen nach § 63 vollständig sind und ob die bautechnischen Anforderungen der OIB-Richtlinien nachgewiesen werden. Je sauberer die Einreichung, desto ruhiger das Verfahren.

Was passiert bei einem Verbesserungsauftrag?

Die Behörde fordert fehlende oder korrigierte Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist nach. Wir übernehmen die Nachbearbeitung und die Kommunikation mit der MA 37 – und legen es mit vollständigen Erstunterlagen darauf an, dass es gar nicht so weit kommt.

Wie lange ist eine Baubewilligung gültig?

Mit dem Bau muss binnen vier Jahren ab Rechtskraft der Baubewilligung begonnen werden; für die Fertigstellung bleiben ab Baubeginn weitere vier Jahre. Auf Antrag sind Verlängerungen möglich – wir behalten die Fristen für Sie im Blick.

Was kostet ein Einreichplan?

Individuell nach Aufwand – eine seriöse Pauschale gibt es nicht. Das verbindliche Angebot erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch, bevor Kosten entstehen; die Einflussfaktoren stehen im Abschnitt „Was kostet eine Einreichplanung in Wien?" weiter oben.

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Adresse und Grundstücksdaten, vorhandene Bestandspläne, Fotos und Ihre Vorstellungen genügen für den Start. Alles Weitere – vom aktuellen Grundbuchsauszug bis zu Altbescheiden aus dem Bauakt – besorgen wir im Zuge der Bearbeitung.

Brauche ich zusätzlich Statik und Energieausweis?

Je nach Vorhaben verlangt die Behörde statische Vorbemessungen, bauphysikalische Nachweise oder einen Energieausweis. Wir koordinieren die erforderlichen Fachplaner und liefern die Nachweise gesammelt mit der Einreichung – Sie müssen niemanden selbst suchen.

Weitere Leistungen

Was wir außerdem für Sie tun

02

Bauanzeige

Viele Umbauten im Gebäudeinneren brauchen keine Baubewilligung, sondern eine Bauanzeige nach § 62 Bauordnung für Wien: Verfahrensweg klären, Pläne erstellen, bei der MA 37 einbringen.

Zur Bauanzeige
03

3D-Visualisierung

Maßhaltige Renderings vom Planverfasser – aus denselben Plandaten, aus denen auch eingereicht wird. Für Entscheidung, Einreichung und Verkauf.

Zur Visualisierung
04

Bauaufsicht (ÖBA)

Örtliche Bauaufsicht in Ihrem Interesse: Qualität, Termine und Kosten im Blick – inklusive Rechnungsprüfung und dokumentierter Begehungen.

Zur Bauaufsicht
05

Baubegleitung

Unabhängige Kontrollen zu den kritischen Bauphasen – bevor Mängel unter Estrich und Putz verschwinden und teuer werden.

Zur Baubegleitung
06

Wohnungsübernahme

Systematische Prüfung und Mängelprotokoll mit Fotos beim Übergabetermin. Damit der Zustand am Stichtag dokumentiert ist.

Zur Wohnungsübernahme

Starten wir Ihre Einreichung.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Verfahrensweg, Unterlagen und Zeitplan für Ihr Vorhaben – konkret und ohne Verkaufsdruck.