Klarheit vor Verkauf
Das Erstgespräch ist eine ehrliche Machbarkeits-Einschätzung, kein Verkaufstermin. Wenn die kleinere Leistung genügt, empfehlen wir die kleinere Leistung.
Über uns · Planverfasser
Sie sprechen nicht mit dem Vertrieb, sondern mit dem Planverfasser selbst – ein Ansprechpartner begleitet Ihr Projekt persönlich, vom ersten Gespräch bis zur Übergabe.

Wer darf in Wien eigentlich Einreichpläne unterschreiben? Die Bauordnung verlangt einen befugten Planverfasser – eine Rolle, die an strenge Qualifikationen geknüpft ist. Der Baumeister vereint dabei zwei Welten: die planerische Ausbildung und das Wissen, wie auf der Baustelle tatsächlich gebaut wird. Genau diese Kombination macht den Unterschied, wenn Pläne nicht nur schön, sondern bewilligungsfähig und baubar sein sollen – und wenn bei der Kontrolle ein Blick genügt, um zu erkennen, was unter dem Estrich verschwinden soll.
Das Erstgespräch ist eine ehrliche Machbarkeits-Einschätzung, kein Verkaufstermin. Wenn die kleinere Leistung genügt, empfehlen wir die kleinere Leistung.
Eingereicht wird, wenn die Unterlagen vollständig sind – das erspart Verbesserungsaufträge und ist am Ende der schnellste Weg zum Bescheid.
Begehungen mit Foto und Protokoll, Prüfberichte, die Sie weitergeben können – was wir feststellen, können Sie belegen.
Unser Leistungsbild reicht von der Einreichplanung über die örtliche Bauaufsicht bis zur Wohnungsübernahme. Für die laufende Gebäudedokumentation nach § 128a Bauordnung für Wien betreiben wir mit dein-bauwerksbuch.wien (öffnet in neuem Tab) einen eigenen Service – dort ist das Bauwerksbuch zuhause.
Im kostenlosen Erstgespräch bekommen Sie eine ehrliche Einschätzung Ihres Vorhabens – und einen Eindruck, mit wem Sie arbeiten würden.