Einreichplanung
Einreichpläne nach ÖNORM A 6240, alle Nachweise, Behördenwege bei der MA 37. Wir reichen erst ein, wenn die Unterlagen vollständig sind.
Zur EinreichplanungLeistung 04 · Baumeister & Planungsbüro
Örtliche Bauaufsicht in Ihrem Interesse: Qualität, Termine und Kosten im Blick – mit dokumentierten Begehungen, Rechnungsprüfung und einer Abnahme, die diesen Namen verdient.
Unabhängig vom ausführenden Unternehmen · dokumentierte Begehungen · Rechnungsprüfung

Die örtliche Bauaufsicht – kurz ÖBA, umgangssprachlich Bauaufsicht – vertritt den Bauherrn auf der Baustelle: Sie überwacht die plan- und normgerechte Ausführung, koordiniert die Gewerke, verfolgt Termine und Kosten, prüft Rechnungen und Mehrkostenforderungen und wirkt bei Abnahme und Übergabe mit – unabhängig von der ausführenden Baufirma.
Vertiefung zum Nachlesen: Der Ratgeber „Örtliche Bauaufsicht: Aufgaben, Ablauf und Abgrenzung“ erklärt das Leistungsbild, die Rollen auf der Baustelle und die Entscheidung zwischen laufender ÖBA und punktueller Baubegleitung.
Die Bauleitung des ausführenden Unternehmens organisiert die eigene Arbeit – ihre Loyalität gehört der Firma. Die örtliche Bauaufsicht dagegen steht vertraglich nur auf einer Seite: Ihrer. Sie prüft und dokumentiert laufend, ob gebaut wird, was geplant und beauftragt wurde – in der vereinbarten Qualität, im Zeitplan und zum vereinbarten Preis –, und warnt frühzeitig bei Abweichungen. Für Eigentümer, Bauherren und Hausverwaltungen ist sie das wirksamste Instrument gegen die drei klassischen Baustellen-Risiken: stille Qualitätsmängel, schleichende Terminverzüge und ungeprüfte Nachforderungen.
Pläne, Verträge und Leistungsverzeichnisse werden gesichtet – wir wissen, was vereinbart wurde, bevor kontrolliert wird.
Regelmäßige, dokumentierte Baustellenbegehungen mit Foto und Protokoll – abgestimmt auf die kritischen Gewerke-Phasen.
Koordination der Gewerke, Terminverfolgung, Prüfung von Rechnungen und Mehrkostenforderungen – in Ihrem Interesse.
Förmliche Abnahme mit Mängelliste, Verfolgung der Behebung und geordnete Übergabe samt Dokumentation.
Das hängt stark vom Projekt ab – Dauer, Zahl der Gewerke und Begehungsrhythmus bestimmen den Aufwand, eine Pauschale wäre unseriös. Üblich sind zwei Modelle: ein Prozentsatz der Baukosten oder eine Pauschale nach Projektgröße und Begehungsfrequenz. Welches für Sie sinnvoller ist, klären wir im Erstgespräch – Sie erhalten anschließend ein Angebot mit klar definiertem Leistungsumfang.
Eine gut geführte ÖBA ist dabei selten ein reiner Kostenfaktor: Geprüfte Rechnungen und abgewehrte unberechtigte Nachforderungen holen das Honorar häufig wieder herein.
Nicht jedes Vorhaben braucht laufende Präsenz. Für private Bauherren – etwa beim Fertighaus oder beim Ausbau mit Generalunternehmer – sind punktuelle Kontrollen zu den kritischen Bauphasen oft das bessere Format: Das ist unsere Baubegleitung, dort finden Sie auch die Vergleichstabelle der beiden Leistungen. Und wenn nur die Schlussphase abzusichern ist – der Übergabetermin Ihrer neuen Wohnung –, führt der Weg zur Wohnungsübernahme.
Für größere Vorhaben übernehmen wir über die Kontrolle hinaus auch die Fäden davor: Ausschreibung, Angebotsprüfung und Vergabeempfehlung als Teil eines durchgängigen Projektmanagements – vom Leistungsverzeichnis bis zur Schlussrechnung, abgestimmt auf Ihren Bedarf.
FAQ
Die örtliche Bauaufsicht (ÖBA) vertritt den Bauherrn: Sie überwacht Qualität, Termine und Kosten und prüft Rechnungen. Die Bauleitung der Baufirma organisiert deren eigene Ausführung – sie kontrolliert sich also selbst. Die Baubegleitung ist die schlanke Variante der ÖBA mit punktuellen Kontrollen zu den kritischen Bauphasen.
Als Faustregel: sobald mehrere Gewerke zu koordinieren sind oder erhebliche Summen über Teilrechnungen abgerufen werden – typisch ab umfassenden Wohnungssanierungen, Dachgeschoßausbauten und Einfamilienhäusern. Für kleinere Vorhaben ist die Baubegleitung mit punktuellen Kontrollen meist das bessere Verhältnis von Aufwand und Nutzen.
So oft, wie es die Bauphase verlangt – vereinbart wird ein Begehungsrhythmus, der sich an den kritischen Punkten orientiert: Rohbau, Installationen vor dem Verschließen, Estrich, Fenster, Ausbau. Jede Begehung wird mit Fotos und Protokoll dokumentiert, Sie sehen jederzeit, wo Ihr Projekt steht.
Eine Nachforderung der Baufirma für Leistungen, die aus ihrer Sicht über den Vertrag hinausgehen. Wir prüfen, ob die Leistung tatsächlich zusätzlich, die Menge korrekt und der Preis angemessen ist – und verhandeln auf Augenhöhe. Genau hier verdient sich eine ÖBA häufig ihr Honorar.
Ja – die Rechnungsprüfung gehört zum Kern der ÖBA: Teil- und Schlussrechnungen werden gegen Leistungsverzeichnis, Aufmaß und Baufortschritt geprüft, bevor Sie zahlen. So zahlen Sie, was gebaut wurde – nicht, was verrechnet wurde.
Ja. Wir bereiten die förmliche Übernahme vor, führen sie mit Ihnen durch, dokumentieren Mängel mit Fotos und Fristen und verfolgen die Behebung nach. Auf Wunsch inklusive Begleitung der Fertigstellungsanzeige an die Behörde.
Weitere Leistungen
Einreichpläne nach ÖNORM A 6240, alle Nachweise, Behördenwege bei der MA 37. Wir reichen erst ein, wenn die Unterlagen vollständig sind.
Zur EinreichplanungViele Umbauten im Gebäudeinneren brauchen keine Baubewilligung, sondern eine Bauanzeige nach § 62 Bauordnung für Wien: Verfahrensweg klären, Pläne erstellen, bei der MA 37 einbringen.
Zur BauanzeigeMaßhaltige Renderings vom Planverfasser – aus denselben Plandaten, aus denen auch eingereicht wird. Für Entscheidung, Einreichung und Verkauf.
Zur VisualisierungUnabhängige Kontrollen zu den kritischen Bauphasen – bevor Mängel unter Estrich und Putz verschwinden und teuer werden.
Zur BaubegleitungSystematische Prüfung und Mängelprotokoll mit Fotos beim Übergabetermin. Damit der Zustand am Stichtag dokumentiert ist.
Zur WohnungsübernahmeIm kostenlosen Erstgespräch klären wir Projektstand, Kontrollbedarf und den passenden Begehungsrhythmus.