Leistung 06 · Baumeister & Planungsbüro

Wohnungsübernahme & Wohnungsübergabe in Wien – mit dem Baumeister an Ihrer Seite

Der größte Kauf Ihres Lebens wird in einer Stunde übergeben – choreografiert vom Verkäufer. Wir prüfen systematisch mit, protokollieren jeden Mangel und verbessern so Ihre Beweislage. Zum Fixpreis.

Fixpreis nach Wohnungsgröße · Protokoll noch vor Ort · auch kurzfristig

Fensterbank einer leeren Neubauwohnung mit Prüf-Checkliste und Feuchtigkeitsmessgerät
Abb. 07Übergabetermin — systematisch geprüft

Was bringt ein Baumeister bei der Wohnungsübernahme?

Beim Übergabetermin entscheidet sich, welche Mängel dokumentiert sind – und was später schwer nachweisbar wird. Ein Baumeister prüft die Wohnung systematisch nach Gewerken, erkennt auch unauffällige Ausführungsfehler, misst nach, wo es darauf ankommt, und erstellt noch vor Ort ein Mängelprotokoll mit Fotos: die technische Grundlage Ihrer Gewährleistungsansprüche.

So läuft Ihre Übernahme ab

  1. Schritt 1

    Termin vereinbaren

    Auch kurzfristig: Nennen Sie uns Übergabetermin und Adresse – wir bestätigen rasch und bereiten uns mit Ihren Unterlagen vor.

  2. Schritt 2

    Gemeinsame Begehung

    Ca. 1,5 bis 2 Stunden systematische Prüfroutine durch alle Räume – während Sie sich auf Ihre neue Wohnung konzentrieren.

  3. Schritt 3

    Mängelprotokoll mit Fotos

    Jeder Befund wird noch vor Ort dokumentiert – Sie unterschreiben nichts, was nicht festgehalten ist.

  4. Schritt 4

    Ergebnis & Empfehlung

    Kurze Besprechung: Was ist wesentlich, was Schönheitsfehler, wie geht es weiter? Die technische Basis für Ihre Ansprüche.

Was wir prüfen

Unsere Prüfroutine folgt den Gewerken – nicht dem Rundgang, den der Übergebende vorschlägt:

  • Oberflächen – Wände, Böden, Fliesen: Ebenheit, Sichtprüfung im Streiflicht, Fugenbild.
  • Fenster & Türen – Funktion, Beschläge, Anschlussfugen, Verglasung auf Beschädigungen.
  • Elektro – Sichtprüfung, Funktionstest von Schaltern und Steckdosen, Verteiler und Beschriftung.
  • Sanitär & Heizung – Funktion, Anschlüsse, Silikonfugen, Entwässerung, Probelauf.
  • Lüftung – Funktion und Zugänglichkeit, wo eine Wohnraumlüftung verbaut ist.
  • Feuchtigkeit – Messung an kritischen Punkten statt bloßem Augenschein.
  • Soll-Ist-Abgleich – Maße und Ausstattung gegen Kaufvertrag sowie Bau- und Ausstattungsbeschreibung.
  • Übergabeformalitäten – Zählerstände, Schlüssel, Protokollinhalte, bevor Sie unterschreiben.

Die kompakte Fassung dieser Routine können Sie nachlesen: unsere Checkliste für den Übergabetermin im Ratgeber.

Warum der eine Termin so viel entscheidet

Für Mängel an unbeweglichen Sachen gilt in Österreich grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von drei Jahren (§ 933 ABGB) – doch in der Praxis entscheidet die Beweislage: Ein Mangel, der im Übergabeprotokoll steht, ist zum Stichtag dokumentiert und später kaum zu bestreiten. Umgekehrt bedeutet ein fehlender Eintrag nicht automatisch den Verlust Ihrer Rechte – gerade verdeckte, erst später erkennbare Mängel bleiben gesondert zu beurteilen. Ein professionelles Übernahmeprotokoll hält den erkennbaren Zustand genau zu diesem Zeitpunkt fest und verbessert Ihre Beweislage. Die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche gehört anschließend in die Hand Ihres Anwalts – auf einer belastbaren technischen Grundlage.

Was kostet die Übernahmebegleitung?

Die Übernahmebegleitung buchen Sie zum Fixpreis nach Wohnungsgröße und Aufwand. Weil sich Größe, Ausstattung und Außenflächen von Wohnung zu Wohnung unterscheiden, nennen wir Ihnen den verbindlichen Betrag bei der Terminvereinbarung – vor der Buchung. Keine Nachverrechnung, keine Überraschungen.

Auch für Verkäufer, Vermieter und Bestandskäufer

Denselben geschulten Blick gibt es auch aus der anderen Perspektive: Wer eine Wohnung übergibt – als Verkäufer oder Vermieter –, dokumentiert mit uns den Zustand nachvollziehbar und beugt späteren Diskussionen vor. Und wer eine Bestandswohnung vor dem Kauf beurteilen lassen will, bekommt mit unserer Befundaufnahme eine fundierte Entscheidungsgrundlage samt Einschätzung anstehender Instandhaltungen – das ausführlichere Format neben dem Übergabetermin.

Ihre Wohnung ist noch im Bau? Dann sichern Baufortschrittskontrollen während der Bauphase die Qualität, lange bevor der Übergabetermin ansteht.

FAQ

Häufige Fragen zur Wohnungsübernahme

Wie kurzfristig kann ich buchen?

Übergabetermine stehen oft erst wenige Tage vorher fest – wir richten uns danach und machen nach Möglichkeit auch kurzfristige Termine möglich. Am besten melden Sie sich, sobald der Bauträger den Termin ankündigt.

Was kostet die Übernahmebegleitung?

Zum Fixpreis nach Wohnungsgröße und Aufwand, den wir Ihnen bei der Terminvereinbarung vor der Buchung nennen. Die Einflussfaktoren stehen im gleichnamigen Abschnitt weiter oben auf dieser Seite.

Darf ich die Übernahme verweigern, wenn Mängel gefunden werden?

Technisch ordnen wir jeden Befund ein: wesentlich oder geringfügig, behebbar oder substanziell. Ob eine Übernahme verweigert werden kann oder unter Vorbehalt erfolgen sollte, ist eine Rechtsfrage – dafür ist das dokumentierte Protokoll die Grundlage, die Entscheidung treffen Sie mit Ihrem Anwalt.

Kommen Sie auch zur Nachkontrolle der Mängelbehebung?

Ja. Auf Wunsch prüfen wir nach der Behebungsfrist, ob die protokollierten Mängel tatsächlich und fachgerecht behoben wurden – mit fortgeschriebenem Protokoll, damit nichts im Sand verläuft.

Brauche ich das auch bei einer Genossenschaftswohnung?

Ja – auch bei Genossenschafts- und Mietkaufwohnungen entscheidet das Übergabeprotokoll über spätere Ansprüche. Die Prüfroutine ist dieselbe wie beim Bauträgerkauf; geändert ist nur, wem gegenüber Mängel geltend gemacht werden.

Was ist der Unterschied zum Gutachten?

Die Übernahmebegleitung ist auf den Übergabetermin zugeschnitten: prüfen, protokollieren, einordnen – kompakt und zum Fixpreis. Eine ausführliche Befundaufnahme mit schriftlicher Ausarbeitung, etwa vor dem Kauf einer Bestandswohnung, bieten wir gesondert an; der Übergang ist fließend und wird im Erstgespräch geklärt.

Wohnungsübernahme oder Wohnungsübergabe – was ist der Unterschied?

Zwei Blickwinkel auf denselben Termin: Der Käufer übernimmt, der Bauträger oder Verkäufer übergibt. Wir begleiten in erster Linie Übernehmende – auf Wunsch aber auch Verkäufer und Vermieter, die den Zustand ihrer Wohnung bei der Übergabe nachvollziehbar dokumentieren wollen.

Weitere Leistungen

Was wir außerdem für Sie tun

01

Einreichplanung

Einreichpläne nach ÖNORM A 6240, alle Nachweise, Behördenwege bei der MA 37. Wir reichen erst ein, wenn die Unterlagen vollständig sind.

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02

Bauanzeige

Viele Umbauten im Gebäudeinneren brauchen keine Baubewilligung, sondern eine Bauanzeige nach § 62 Bauordnung für Wien: Verfahrensweg klären, Pläne erstellen, bei der MA 37 einbringen.

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03

3D-Visualisierung

Maßhaltige Renderings vom Planverfasser – aus denselben Plandaten, aus denen auch eingereicht wird. Für Entscheidung, Einreichung und Verkauf.

Zur Visualisierung
04

Bauaufsicht (ÖBA)

Örtliche Bauaufsicht in Ihrem Interesse: Qualität, Termine und Kosten im Blick – inklusive Rechnungsprüfung und dokumentierter Begehungen.

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05

Baubegleitung

Unabhängige Kontrollen zu den kritischen Bauphasen – bevor Mängel unter Estrich und Putz verschwinden und teuer werden.

Zur Baubegleitung

Übergabetermin steht? Wir kommen mit.

Termin nennen, Fixpreis erfahren, gelassen zur Übergabe gehen – mit dem Baumeister an Ihrer Seite.