01Einreichplanung
Einreichpläne nach ÖNORM A 6240, alle Nachweise, Behördenwege bei der MA 37. Wir reichen erst ein, wenn die Unterlagen vollständig sind.
Zur Einreichplanung02Bauanzeige
Viele Umbauten im Gebäudeinneren brauchen keine Baubewilligung, sondern eine Bauanzeige nach § 62 Bauordnung für Wien: Verfahrensweg klären, Pläne erstellen, bei der MA 37 einbringen.
Zur Bauanzeige033D-Visualisierung
Maßhaltige Renderings vom Planverfasser – aus denselben Plandaten, aus denen auch eingereicht wird. Für Entscheidung, Einreichung und Verkauf.
Zur Visualisierung04Bauaufsicht (ÖBA)
Örtliche Bauaufsicht in Ihrem Interesse: Qualität, Termine und Kosten im Blick – inklusive Rechnungsprüfung und dokumentierter Begehungen.
Zur Bauaufsicht05Baubegleitung
Unabhängige Kontrollen zu den kritischen Bauphasen – bevor Mängel unter Estrich und Putz verschwinden und teuer werden.
Zur Baubegleitung06Wohnungsübernahme
Systematische Prüfung und Mängelprotokoll mit Fotos beim Übergabetermin. Damit der Zustand am Stichtag dokumentiert ist.
Zur Wohnungsübernahme